Barrierefreiheit
Fragen zu diesen Angaben? Schreiben Sie uns an kontakt@gp-innovations.de.
Wir wollen, dass diese Website für alle nutzbar ist. Diese Seite beschreibt, woran wir uns halten, was wir geprüft haben und was noch offen ist. Sie behauptet nichts, was nicht tatsächlich getestet wurde.
Angestrebter Standard
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA. Das ist die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549.
Rechtliche Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt nicht darunter, und Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 BFSG ohnehin ausgenommen. Auf uns trifft beides zu.
Wir halten die Anforderungen deshalb freiwillig ein. Der Gedanke dahinter ist einfach: Eine Ausnahme, die man nie braucht, ist die bessere Ausnahme.
Was umgesetzt ist
- Die Seite funktioniert vollständig ohne JavaScript. Es wird keines ausgeliefert.
- Jede Seite hat Landmarken für Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich sowie genau eine Hauptüberschrift und eine durchgehende Gliederung.
- Als erstes Element jeder Seite steht ein Sprunglink direkt zum Inhalt.
- Alles Bedienbare ist mit der Tastatur erreichbar, in nachvollziehbarer Reihenfolge und mit deutlich sichtbarem Fokusrahmen. Es gibt keine Tastaturfalle.
- Das Menü auf schmalen Bildschirmen kommt ohne JavaScript aus und wird von Screenreadern als auf- und zuklappbarer Bereich angekündigt.
- Schriftgrößen sind in relativen Einheiten angegeben, sodass Vergrößerungen im Browser greifen.
- Bewegung wird reduziert, sobald das Betriebssystem das signalisiert.
- Bilder haben entweder einen beschreibenden Alternativtext oder sind als schmückend gekennzeichnet.
- Links, die mehrfach gleich heißen, tragen einen erweiterten Namen für Screenreader, damit sie sich in einer Linkliste unterscheiden lassen.
Wie wir prüfen
- Bei jeder Änderung automatisch: Das Prüfwerkzeug axe läuft auf allen Seiten gegen WCAG 2.2 AA. Schlägt es an, wird nicht veröffentlicht. Automatische Prüfungen finden erfahrungsgemäß nur etwa ein Drittel aller Probleme; sie sind eine Untergrenze, kein Nachweis.
- Von Hand geprüft: Tastaturbedienung über alle Seiten, Darstellung bei 320 Pixeln Breite, Textvergrößerung auf 200 Prozent, Farbkontraste. Der schwächste gemessene Kontrast im Fließtext liegt bei 6,1 zu 1; gefordert sind 4,5 zu 1.
Was noch offen ist
Ein vollständiger Durchlauf mit einem Screenreader auf einem echten Gerät steht noch aus. Wir ergänzen das Ergebnis hier, sobald er erfolgt ist.
Rückmeldung
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie an der Nutzung hindert, schreiben Sie uns bitte an kontakt@gp-innovations.de. Beschreiben Sie kurz, welche Seite betroffen ist und womit Sie sie aufrufen. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.